Kosten und Abdeckung von Augenoperationen in der Schweiz

In der Schweiz werden Augenoperationen je nach medizinischer Notwendigkeit und Versicherung unterschiedlich finanziert. Manche Eingriffe übernimmt die Grundversicherung vollständig, andere müssen selbst bezahlt werden. Der folgende Überblick zeigt die aktuellen Bedingungen.

Kosten und Abdeckung von Augenoperationen in der Schweiz

In der Schweizer Krankenversicherung ist bei Augenoperationen entscheidend, ob ein Eingriff als medizinisch notwendig oder als reine Komfort- beziehungsweise Lifestylebehandlung gilt. Davon hängt ab, ob die obligatorische Grundversicherung die Kosten trägt oder ob Patientinnen und Patienten einen grossen Teil selbst bezahlen müssen.

Augenlaserbehandlungen zur Korrektur von Fehlsichtigkeit

Augenlaserbehandlungen zur Korrektur von Fehlsichtigkeit wie LASIK oder PRK zielen darauf ab, Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Astigmatismus zu reduzieren. Sie gelten in der Schweiz in der Regel nicht als medizinisch notwendig, weil Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen als ausreichend angesehen werden. Daher übernimmt die Grundversicherung diese Kosten normalerweise nicht.

Die Preise für Augenlaserbehandlungen liegen je nach Methode, Region und Klinik oft im Bereich von einigen tausend Franken für beide Augen. Teilweise bieten Kliniken Ratenzahlungsmodelle an. Einzelne Zusatzversicherungen können beitragsabhängig einen Anteil übernehmen, dies variiert jedoch stark nach Versicherer und Police. Ein genauer Blick in die Vertragsbedingungen ist deshalb unerlässlich.

Finanzierung und Kostenübernahme

Die Finanzierung und Kostenübernahme von Augenoperationen in der Schweiz stützt sich auf die Grundversicherung nach Krankenversicherungsgesetz sowie auf freiwillige Zusatzversicherungen. Bei medizinisch notwendigen Eingriffen, etwa bei einer fortgeschrittenen Katarakt, übernimmt die Grundversicherung die im Leistungskatalog vorgesehenen Kosten. Versicherte tragen dabei Franchise und den gesetzlichen Selbstbehalt von in der Regel 10 Prozent bis zum maximalen Betrag pro Jahr.

Zusatzversicherungen können weitere Leistungen abdecken, zum Beispiel freie Spitalwahl, Behandlung durch Chefärztinnen oder Chefärzte oder Kostenanteile für halbprivate und private Abteilungen. Für elektive Eingriffe wie viele Augenlaserbehandlungen hängt eine mögliche Kostenübernahme vollständig von der jeweiligen Zusatzversicherung ab. Ohne entsprechende Deckung sind solche Eingriffe meist vollständig selbst zu finanzieren.

Kataraktoperation Grauer Star

Die Kataraktoperation Grauer Star gehört zu den häufigsten Augenoperationen in der Schweiz. Sie wird in der Regel durchgeführt, wenn die Linsentrübung das Sehen so stark beeinträchtigt, dass der Alltag oder die berufliche Tätigkeit erschwert werden. In diesem Fall gilt der Eingriff als medizinisch notwendig.

Die obligatorische Grundversicherung übernimmt dann die Standardversorgung, üblicherweise mit einer monofokalen Kunstlinse und nach medizinisch anerkannten Tarifen. Abgerechnet wird je nach Setting ambulant über Tarmed oder stationär über Fallpauschalen. Patientinnen und Patienten zahlen ihre Franchise und den Selbstbehalt, weitere Mehrleistungen müssen separat abgesprochen werden, insbesondere wenn spezielle Linsen gewünscht werden.

Kosten und Abdeckung

Die reinen medizinischen Kosten einer Kataraktoperation pro Auge können vor Abrechnung mit der Krankenversicherung im Bereich von ungefähr 2500 bis 4500 Schweizer Franken liegen, abhängig von Klinik, Region und Aufwand. Die effektive Belastung für Versicherte fällt jedoch meist deutlich tiefer aus, weil ein grosser Teil über die Grundversicherung vergütet wird, sofern die Kriterien der medizinischen Notwendigkeit erfüllt sind.

Ambulante Eingriffe werden heute bevorzugt, da sie Kosten senken und für viele Patientinnen und Patienten schonend sind. Stationäre Behandlungen kommen zum Zug, wenn medizinische Gründe dafür sprechen. Für die persönliche Kostenplanung sollten Betroffene die Höhe ihrer Jahresfranchise, bereits geleistete Zahlungen im laufenden Jahr sowie den Selbstbehalt berücksichtigen.

Im Folgenden finden sich beispielhafte Kostenspannen für ausgewählte Augenoperationen und Leistungen bei realen Schweizer Anbietern. Die Angaben dienen der Orientierung und können von den tatsächlichen Rechnungen abweichen.


Produkt oder Eingriff Anbieter Kostenschätzung
Kataraktoperation mit Standardlinse pro Auge Kantonsspital St. Gallen 2500–4500 CHF
Kataraktoperation mit Standardlinse pro Auge Inselspital Bern 2600–4800 CHF
Augenlaser LASIK beide Augen Vista Augenklinik Zürich 3500–5500 CHF
Augenlaser PRK beide Augen EyeLaser Zürich 3000–5000 CHF
Aufpreis Premiumlinse pro Auge Pallas Kliniken 800–2500 CHF

Preise, Tarife oder Kostenschätzungen, die in diesem Artikel erwähnt werden, basieren auf den neuesten verfügbaren Informationen, können sich jedoch im Laufe der Zeit ändern. Eigene Recherchen werden empfohlen, bevor finanzielle Entscheidungen getroffen werden.

Bei allen genannten Beträgen handelt es sich um Richtwerte. Der effektive Eigenanteil hängt von der Versicherungsdeckung, der Wahl der Klinik oder des Spitals, dem Operationsumfang sowie von weiteren medizinischen Besonderheiten ab. Vor einem Eingriff sollten Kostengutsprachen der Versicherung eingeholt und Voranschläge der Klinik sorgfältig geprüft werden.

Zusätzliche Kosten durch Speziallinsen

Zusätzliche Kosten durch Speziallinsen entstehen häufig dann, wenn Patientinnen und Patienten über die Standardversorgung hinausgehende Wünsche haben. Dazu zählen etwa torische Linsen zur Korrektur einer Hornhautverkrümmung oder multifokale Linsen, die das Sehen in mehreren Entfernungen verbessern sollen und so die Abhängigkeit von Brillen reduzieren können.

Während die Grundversicherung in der Regel nur die Standardlinse vollständig nach Tarif übernimmt, müssen Aufpreise für solche Speziallinsen meist privat bezahlt oder über Zusatzversicherungen abgegolten werden. Je nach Linsentyp und Anbieter können mehrere hundert bis über zweitausend Franken pro Auge dazukommen. Auch Voruntersuchungen, Nachkontrollen oder spezielle Diagnostikgeräte können zu weiteren, teilweise separat verrechneten Kosten führen.

Dieser Artikel dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine medizinische Beratung dar. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Fachperson im Gesundheitswesen für eine persönliche Beurteilung und Behandlung.

Abschliessend lässt sich festhalten, dass in der Schweiz medizinisch notwendige Augenoperationen wie die Kataraktoperation weitgehend über die Grundversicherung gedeckt sind, während elektive Eingriffe und Speziallinsen erheblichen Eigenkostenanteilen unterliegen können. Wer einen Eingriff plant, profitiert von einer sorgfältigen Abstimmung zwischen behandelnder Augenärztin oder behandelndem Augenarzt, Klinik und Krankenversicherung, um medizinische Bedürfnisse und finanzielle Möglichkeiten möglichst ausgewogen zu berücksichtigen.