Was kostet eine Putzfrau 2025? So sparen Sie Zeit, Geld und Nerven im Schweizer Privathaushalt

Wussten Sie, dass die Entscheidung zwischen privater Anstellung und Agentur den Stundenlohn einer Putzkraft um bis zu 60 % beeinflussen kann? Erfahren Sie, wie Sie für 2025 die optimale Lösung finden und teure Fehler vermeiden können, um langfristig Geld und Zeit effektiv zu sparen.

Übersicht der Stundenlöhne für Putzfrauen in der Schweiz (2025)

  • Private Anstellung:Der branchenübliche Bruttostundenlohn für eine Putzfrau liegt in der Schweiz 2025 zwischen CHF 25 und CHF 35. Dieser Wert hängt von Erfahrung, Region und konkreten Aufgaben ab. In städtischen Ballungsräumen wie Zürich liegen die Sätze bei erfahrenen Kräften zwischen CHF 28 und CHF 32 brutto pro Stunde.
  • Anstellung über eine Reinigungsagentur:Bei einer Agentur beginnen die Preise 2025 bei mindestens CHF 41 pro Stunde. In diesem Betrag sind alle administrativen und gesetzlichen Anforderungen, Sozialversicherungsabgaben sowie die gesamte Lohn- und Versicherungsadministration enthalten.

Faktoren, die den Stundenlohn beeinflussen

  • Berufserfahrung und Dauer der Tätigkeit (höhere Löhne bei längerer Erfahrung)
  • Zusatzqualifikationen wie Weiterbildungen in Spezialreinigung oder im Umgang mit besonderen Materialien
  • Regionale Unterschiede (Städte sind meist teurer als ländliche Gegenden)
  • Schwierigkeit und Umfang der Aufgaben (z. B. Umgang mit Haustieren, große Fensterflächen)
  • Leistungen der Agentur (höherer Preis, da alle Arbeitgeberpflichten übernommen werden)

Monatliche Kosten bei wöchentlicher Reinigung

Für eine wöchentliche Haushaltshilfe (ungefähr 2–3 Stunden pro Woche) ergeben sich folgende durchschnittliche Kosten pro Monat:

  • Private Anstellung:CHF 200 bis 400 (bei CHF 25–35/Stunde, 8–12 Stunden im Monat)
  • Über eine Reinigungsagentur:CHF 250 bis 500 (bei mindestens CHF 41/Stunde, 8–12 Stunden im Monat)

Die genauen Kosten variieren je nach Einsatzdauer, Stundensatz, zusätzlichen Leistungen und regionalen Unterschieden.

Gesetzliche und administrative Anforderungen für Privathaushalte als Arbeitgeber

Mindestlöhne und rechtliche Vorgaben

In der Schweiz existiert kein nationaler Mindestlohn für Hausangestellte, jedoch setzen viele Kantone eigene Mindestlöhne fest, meist zwischen CHF 19.20 und CHF 23.– pro Stunde (ohne Zuschläge; Stand 2023, tendenz steigend). Die Einhaltung des kantonalen Mindestlohns ist verbindlich. Ein Unterschreiten kann Bußgelder nach sich ziehen.

Lohnabgaben und zusätzliche Arbeitgeberkosten

Folgende Pflichten entstehen bei offizieller Beschäftigung einer Reinigungskraft:

  • Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV): Diese sind ab dem ersten Arbeitsverhältnis obligatorisch.
  • Unfallversicherung: Muss für angestellte Putzkräfte abgeschlossen werden.
  • Ferienzuschlag (in der Regel 8,33 % für vier Ferienwochen)
  • Feiertagsentschädigung (sofern nicht bereits im Lohn inkludiert)
  • Eventuell Quellensteuer (bei ausländischen Angestellten ohne Niederlassungsbewilligung C)

Diese Kosten führen dazu, dass der tatsächlich zu zahlende Betrag leicht über dem Bruttostundenlohn liegt.

Wichtige administrative Schritte

  • Anmeldung der Putzkraft bei der kantonalen Ausgleichskasse
  • Regelmäßige Lohnabrechnung (inklusive Ferien- und Sozialabgaben)
  • Ein schriftlicher Arbeitsvertrag wird empfohlen und sollte Punkte wie Lohn, Aufgaben, Arbeitszeiten, Ferien und Kündigungsfristen enthalten
  • Nutzung eines vereinfachten Abrechnungsverfahrens für AHV und Quellensteuer ist möglich

Unterschiede zwischen privater Anstellung und Agentur-Service

Überblick über Vorteile und Überlegungen

  • Private Anstellung (CHF 25–35/h):
  • Günstigerer Stundensatz
  • Eigenverantwortung für Lohnabrechnung, Sozialversicherung und Verträge
  • Höherer administrativer Aufwand und Verantwortung für korrekte Abwicklung
  • Agentur (ab CHF 41/h):
  • Höhere Kosten
  • Administration und Versicherung werden übernommen
  • Rechtssicherheit bezüglich Arbeitsrecht
  • Ersatz bei Ausfall ist meist geregelt

Besonders für Haushalte ohne Zeit oder Kenntnisse im Bereich gesetzlicher Grundlagen kann die Abwicklung über eine Agentur eine Lösung sein, die den administrativen Aufwand erleichtert.

Hinweise zur Auswahl und Anstellung einer Putzkraft

  • Referenzen, Erfahrung und fachliche Kompetenzen sollten geprüft werden.
  • Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar nicht gesetzlich verpflichtend, bietet jedoch beiden Seiten rechtliche Sicherheit.
  • Monatliche Lohnabrechnung sollte korrekt erfolgen.
  • Die Anmeldung bei den zuständigen Behörden (AHV usw.) ist wichtig.

Hinweis: Die Beschäftigung ohne Anmeldung und Sozialversicherungen („schwarz“) ist gesetzlich verboten und kann 2025 Strafen, Nachzahlungen sowie fehlenden Versicherungsschutz zur Folge haben.

Besondere Fälle und Zusatzleistungen

In bestimmten Situationen – zum Beispiel bei Spezialreinigungen (nach Bauarbeiten, Umzug oder Reinigung empfindlicher Oberflächen) – kann der verlangte Stundensatz über CHF 35 liegen. Viele Agenturen bieten individuell zugeschnittene Pakete und zusätzliche Services an.

Preise für Putzkräfte im Privathaushalt in der Schweiz

Im Jahr 2025 bewegen sich die Stundensätze für privat angestellte Putzkräfte üblicherweise zwischen CHF 25 und CHF 35. Wer Administration und Anmeldung selbst übernimmt, zahlt in der Regel weniger, trägt dafür aber die damit verbundenen Pflichten. Professionelle Reinigungsagenturen bieten Komplettleistungen ab CHF 41 pro Stunde; hierfür übernehmen sie sämtliche administrativen und rechtlichen Aufgaben. Ein sorgfältiges Auswahlverfahren, eine ordnungsgemäße Anmeldung und ein klarer schriftlicher Vertrag fördern eine sichere, faire und zufriedenstellende Zusammenarbeit für beide Seiten.

Quellen

Haftungsausschluss: Alle Inhalte, einschließlich Text, Grafiken, Bilder und Informationen, die auf dieser Website enthalten sind oder über diese verfügbar sind, dienen nur allgemeinen Informationszwecken. Die in diesen Seiten enthaltenen Informationen und Materialien sowie die dort erscheinenden Bedingungen, Konditionen und Beschreibungen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.