Kosten 24-Stunden-Pflegekraft Schweiz 2025 – Modelle, Alternativen Zuhause

Wussten Sie, dass die monatlichen Kosten für eine 24-Stunden-Pflegekraft in der Schweiz 2025 zwischen CHF 6'500 und CHF 8'500 liegen? Erfahren Sie, wie stundenweise Betreuung flexibel entlastet und welche Finanzierungsoptionen konkret helfen können, Klarheit zu schaffen.

Überblick über die 24-Stunden-Live-in-Betreuung

Die 24-Stunden-Betreuung durch eine Pflegekraft, die direkt im Haushalt der pflegebedürftigen Person lebt, ist eine bekannte Alternative zu Pflegeheimen in der Schweiz. Die Pflegekraft ist vor Ort und kann somit rund um die Uhr Unterstützung anbieten. Die monatlichen Kosten für diese Betreuung bewegen sich im Jahr 2025 in der Regel zwischen CHF 6’500 und CHF 8’500. Zu beachten sind dabei folgende Komponenten:

  • Bruttolohn der Pflegekraft: Dies bildet den Hauptanteil der Kosten. Die Schweiz legt grossen Wert auf Mindestlohnregelungen und faire Entlohnung.
  • Sozialversicherungsbeiträge: Arbeitgeber tragen die Sozialversicherungsbeiträge für AHV, IV, ALV, Unfallversicherung und weitere gesetzliche Absicherungen.
  • Unterkunft und Verpflegung: Die Pflegekraft benötigt eine angemessene Unterkunft mit einem separaten Zimmer sowie Verpflegung.
  • Reisekosten: Gelegentliche An- und Abreisekosten können entstehen, insbesondere wenn die Pflegekraft aus dem Ausland stammt.
  • Verwaltungs- und Vermittlungskosten: Bei Einstellung über Agenturen sind unter Umständen Vermittlungsgebühren und MwSt. möglich.
  • Feiertags- und Überstundenzuschläge: Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie Überstunden können zusätzlich berechnet werden.

Die Beschäftigung der Pflegekraft erfolgt legal mit gültiger Arbeitsbewilligung, und es gelten gesetzliche Arbeitszeitregelungen wie maximal 44 Stunden pro Woche sowie vorgeschriebene Ruhezeiten.

Aspekte des Live-in-Modells

  • Vertrautes Umfeld: Die Betroffenen verbleiben in ihrem gewohnten Zuhause, was zur Lebensqualität beitragen kann.
  • Umfassende Betreuung: Eine intensive Betreuung ist möglich, da die Pflegekraft rund um die Uhr präsent ist.
  • Entlastung von Angehörigen: Kontinuierliche Unterstützung kann für nahestehende Personen eine Entlastung darstellen.

Möglichkeiten mit stundenweiser oder tageweiser Betreuung

Für Personen mit geringerem Betreuungsbedarf oder als Ergänzung zur Unterstützung durch Angehörige sind stunden- oder tageweise Betreuungsangebote verfügbar. Dabei besucht die Pflegekraft die betreute Person nur zu vorher vereinbarten Zeiten. Die Kosten für diese Leistung liegen im Jahr 2025 in der Regel zwischen CHF 40 und CHF 60 pro Stunde.

Merkmale dieser Betreuungsform umfassen:

  • Flexibilität: Betreuung nach Absprache und zeitlich begrenzt, abhängig vom individuellen Bedarf.
  • Kostenstruktur: Es fallen keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Pflegekraft an, was diese Variante meist günstiger macht als die ganztägige Betreuung.
  • Anpassung an Bedarf: Geeignet für Unterstützung im Alltag, Begleitung, leichte Pflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten.

Die Kombination mit weiteren Dienstleistungen, wie etwa Angeboten von Spitex, ist üblich und ermöglicht eine flexible Betreuungsgestaltung.

Möglichkeiten der Finanzierung

Die Finanzierung der Betreuung zuhause in der Schweiz gestaltet sich vielfältig:

  • Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP): Übernimmt grundsätzlich nur ärztlich verordnete medizinische Pflegeleistungen, nicht jedoch Betreuungsleistungen.
  • Zusatz- und Pflegezusatzversicherungen: Können in manchen Fällen Betreuungsleistungen abdecken; individuelle Vertragsbedingungen sind zu prüfen.
  • AHV/IV-Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistungen: Können finanzielle Unterstützung bei Pflegebedarf leisten.
  • Kantonale Förderprogramme: Beispielsweise bietet der Kanton Zürich seit 2025 ergänzende Leistungen für bestimmte Betreuungsformen zuhause an, insbesondere psychosoziale Betreuung, Begleitung und Haushaltsunterstützung für Leistungsberechtigte.
  • Privatfinanzierung: Nicht alle Betreuungsleistungen sind staatlich subventioniert, weshalb häufig Eigenmittel eingesetzt werden müssen.

Eine frühzeitige Beratung durch Fachstellen ist empfehlenswert, um individuelle Möglichkeiten der Kostenübernahme zu klären.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Pflegekräfte im Live-in-Modell

Für Pflegekräfte, die in der Schweiz im Live-in-Modell tätig sind, gelten folgende wichtige Regelungen:

  • Arbeitsbewilligung: Insbesondere bei ausländischem Personal ist eine gültige Bewilligung erforderlich.
  • Arbeitszeit: Höchstens 44 Arbeitsstunden pro Woche mit festgelegten Ruhe- und Pausenzeiten.
  • Mindestlohnbestimmungen: Verbindliche Vorgaben für die Bezahlung sind in Kollektivverträgen oder arbeitsrechtlichen Verordnungen geregelt.
  • Agenturbedingungen: Vermittlungsagenturen müssen amtlich anerkannt sein und bestimmte Qualitäts- und Schutzstandards erfüllen.
  • Legale Anstellung: Eine legale Beschäftigung sichert den Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Rechte aller Beteiligten.

Informationen zu Dienstleistungsanbietern und Kostenstrukturen

Dienstleister wie „Sandras Huusengel“ bieten 24-Stunden-Betreuung mit Pflegekräften aus dem Ausland an. Diese Modelle können gegenüber Pflegeheimen kostengünstiger sein, mit Kosteneinsparungen von etwa 20 bis 40 % im Vergleich zu stationären Einrichtungen. Anbieter legen in der Regel Wert auf transparente Kostenübersichten, in denen Lohn, Sozialleistungen, Reise- und Verwaltungskosten klar aufgeschlüsselt sind.

Professionelle Anbieter unterstützen zudem bei administrativen Abläufen und rechtlichen Anforderungen, um Angehörigen die Organisation zu erleichtern.

  • 24-Stunden-Live-in-Betreuung: Geschätzte Kosten von CHF 6’500 bis 8’500 pro Monat, zuzüglich möglicher Zusatzkosten. Eignet sich vor allem für Personen mit hohem Betreuungsbedarf, die zuhause bleiben möchten.
  • Stundenweise Betreuung: Kosten liegen meist zwischen CHF 40 und CHF 60 pro Stunde. Bietet flexible und oft kostengünstigere Unterstützung für leichteren Pflegebedarf.
  • Finanzierungsoptionen: Neben Leistungen durch die Krankenversicherung können kantonale Förderungen, Zusatzversicherungen und Ergänzungsleistungen zur Anwendung kommen. Ein Teil der Kosten muss häufig privat getragen werden.
  • Rechtliche Anforderungen: Die Einhaltung von Arbeitsbewilligungen, Arbeitszeitvorgaben und fairen Löhnen ist notwendig.
  • Qualitätsmerkmale: Die Beauftragung professioneller Agenturen und Anbieter kann zur Sicherstellung von Betreuung nach gesetzlichen und ethischen Standards beitragen.

Auch 2025 stellt die Schweiz unterschiedliche Modelle für die Betreuung zuhause bereit, die es ermöglichen, Pflegebedürftigen die gewohnte Umgebung zu erhalten und die finanzielle Belastung zu steuern. Dabei sollten Betroffene und Angehörige sich umfassend informieren und beraten lassen, um die passende Lösung zu finden.

Quellen

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