Handyvertrag trotz schlechter Bonitäts-Auskunft – so geht’s:
Heutzutage kann es sich recht schwierig gestalten einen günstigen Handyvertrag zu finden, da Telefonanbieter häufig vor Abschluss eines Handyvertrages einen Bonitätscheck und eine Identitätsprüfung fordern, überwiegend mittels einer SCHUFA-Auskunft. Hat man erst einmal einen negativen Eintrag bei der SCHUFA, tuen sich die Händler mit einem Vertragsabschluss schwer. Im Folgenden zeigen wir dir, wie es trotzdem klappt und wie du schnell an dein neues Handy kommst:
Was ist eine SCHUFA-Auskunft?
Die SCHUFA, kurz für Vereinigung der deutschen Schutzgemeinschaften für allgemeine Kreditsicherung e.V. gibt Auskunft über die aktuelle Bonität eines potenziellen Kunden. Die Auskünfte beinhalten Angaben zur Personenidentität sowie Informationen über nicht vertragsgemäße Abwicklungen von Geschäften. Dabei erhält sie diese Informationen überwiegend von den Vertragspartnern selbst, aber auch aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen (z.B. eidesstattliche Versicherung, Eröffnung eines Konkursverfahrens). Eine SCHUFA-Auskunft zur Bonität und eigenen Identität kann man ganz einfach online anfordern. Oder der Vertragsanbieter holt sich die Zustimmung des Kunden zur Einholung einer SCHUFA-Auskunft mittels dessen Unterschrift ein.
Was bedeutet ein negativer SCHUFA-Eintrag?
Dabei bedeutet ein negativer SCHUFA-Eintrag, oder auch allgemein jeder allgemeine Negativhinweis in der Bonität, dass Zahlungen in der Vergangenheit nicht zuverlässig geleistet wurden. Aus diesem Grund fordern Anbieter von Handyverträgen häufig eine SCHUFA-Auskunft vor Vertragsabschluss, um sich vor eventuellen Zahlungsausfällen zu schützen.
Wie bekommt man trotz negativem SCHUFA-Eintrag einen Handyvertrag?
Ein negativer SCHUFA-Eintrag stellt natürlich ein deutliches Hindernis für den Abschluss eines neues Handyvertrages dar. Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, trotz SCHUFA-Eintrag einen Handyvertrag zu bekommen.
Barzahlung und Prepaid-Karte
Am einfachsten erwirbt man ein neues Handy indem man vor Ort bar bezahlt. Natürlich sind in der Regel Vertrags-Handys günstiger, aber auf diese Weise bekommt man garantiert ein neues Handy, da ein SCHUFA-Eintrag hier natürlich nicht gefordert wird.
Nun hat man aber immer noch keinen Handyvertrag. Eine gute Alternative, um die Problematik, die sich mit einem SCHUFA-Eintrag stellt, zu umgehen, sind Prepaid-SIM-Karten diverser Telefonanbieter.
Man lädt die Prepaid-Karte zum gewünschten Betrag auf, und kann diesen dann abtelefonieren, SMS verschicken oder im Internet surfen. Hierbei hat man die volle Kostenkontrolle und es gibt keine festen vertraglichen Laufzeiten.
Günstige Vertragskonditionen
Einen Handyvertrag gibt es heute leider kaum noch ohne SCHUFA-Auskunft. Hat man derzeit nicht das nötige Kleingeld, um ein Handy bar zu bezahlen, gibt es immer noch die Möglichkeit günstige Vertragskonditionen mit dem Telefonanbieter auszuhandeln. Unter „Vertragskonditionen“ versteht man die Bedingungen, zu denen ein Vertrag zustande kommt, beispielsweise: 1. Welche Produkte und Leistungen der Vertrag umfasst. 2. Ob es das Handy mit einem Vertrag oder noch ein zusätzliches Gerät gibt? 3. Welches Datenvolumen der Vertrag zum Surfen im Internet bereitstellt? 4. Wie sind die Auslandstarife preislich gestaltet? 5. Über welchen Zeitraum erstreckt sich die Tilgungsphase und wie hoch sind die monatlichen Zahlungsraten?
Generell gilt, je teurer der Vertrag, desto strenger fällt die SCHUFA-Prüfung des Anbieters aus. Wird die Anfrage für den Abschluss eines teureren Handyvertrages aufgrund eines SCHUFA-Eintrages abgelehnt, kann man sich immer noch bei einem günstigeren Vertragsanbieter bewerben.
Ein Handyvertrag mittels Kautionszahlung
Bei diesem Vertragsmodell wird vereinbart, dass der Kunde vor Beginn der Nutzung der Vertragsleistungen einen bestimmten Geldbetrag, eine sogenannte Kaution, hinterlegt. Gesetzt dem Fall, dass der Kunde also die ausstehenden Raten nicht mehr zahlen kann, dient diese Summe dem Anbieter als Sicherheit.
Läuft während der Vertragsbeziehung alles ordnungsgemäß, bekommt man die Kaution nach Ende der Vertragslaufzeit wieder zurück.
Es besteht also die Möglichkeit, gegen Kautionszahlung einen regulären Handyvertrag, je nach Wunsch mit oder ohne Smartphone zu bekommen. Man kann sich zuerst bei den Anbietern über ihren Spielraum informieren. Manche dieser Angebote sind jedoch nur in Filialen erhältlich. Nachfragen lohnt sich in jedem Fall.
Ein Prepaid-Vertrag
Eine gute Alternative zum regulären Handyvertrag bietet der Prepaid-Vertrag. Auf eine SCHUFA-Auskunft oder Bonitätsabfrage verzichten die Anbieter hier in der Regel. Viele deutsche Telefonanbieter werben um Kunden auch mit negativem SCHUFA-Eintrag für den Abschluss eines Prepaid-Vertrages. So bieten die großen Telefonanbieter schon Prepaid-Verträge für 10 Euro monatlich mit 2,5 GB Surfvolumen und 200 Frei-Minuten. Man kann hier ganz aus verschiedenen Konditionen wählen. Genutzt werden kann die Dienstleistung nach der monatlichen Aufladung der SIM-Karte indem man eine Guthabenkarte kauft oder das Geld per Banküberweisung an den Anbieter überweist. Eine vertragliche Laufzeit gibt es nicht.
Wie läuft das in anderen EU-Ländern?
Seit der Einführung der Fair-Use-Policy bei EU-Roaming im Juni 2017 könnte man darüber nachdenken, auch einen Handyvertrag im EU-Ausland abzuschließen. Denn laut dieser Richtlinie gelten die Konditionen des eigenen Handytarifs nun für den ganzen EU-Raum. Demnach kann man theoretisch mit einem Handyvertrag, welchem man im EU-Ausland abgeschlossen hat, ganz normal in Deutschland surfen und telefonieren. Theoretisch!
Auch wenn keine Schufa-Auskunft im EU-Ausland notwendig wird, da es sich hierbei um eine deutsche Informations-Vereinigung handelt, so werden doch auch hier zum Großteil Bonitätsprüfungen vor Abschluss eines Vertrages angestellt. Da man eventuell keine finanzielle Historie im Betracht gezogenen Land vorzuweisen hat (man ist hier nicht unbedingt wohnansässig oder war es jemals), wird es auch hier schwierig einen Vertrag zu bekommen. Für diesen Fall bieten die Telefonanbieter auch hier Prepaid-Verträge an.
Und sollte man wirklich das Glück haben, einen ausländischen Handyvertrag abzuschließen, so macht einem die die sogenannte 4-Monats-Regelung der EU-Richtlinie einen Strich durch die Rechnung. Diese soll das Ausnutzen des kostenlosen EU-Roaming verhindern. Stellt der Telefonanbieter also fest, dass ein Vertragspartner seine SIM-Karte länger als vier Monate im EU-Ausland nutzt, so darf er Roaming-Aufschläge in Rechnung stellen.
Leider stellt also die Möglichkeit eines Handyvertrags-Abschlusses im EU-Ausland keine gute Umgehungslösung bei negativer Bonitätsauskunft dar.
Glücklicherweise sind auf dem deutschen Markt der Telefonanbieter zahlreiche unterschiedliche Unternehmen im Wettstreit um möglichst viele Kunden. Das führt zwangsläufig dazu, dass es zahlreiche Anbieter gibt, die auch einen Vertragsabschluss mit Kunden mit negativer Bonitäts-Auskunft akzeptieren. Mittels der vorher beschriebenen Möglichkeiten sollte der Handyvertrag trotz SCHUFA-Eintrag also kein Hexenwerk sein.