Elektromobilität in Österreich und Impulse durch das Wachstumschancengesetz 2025
Wussten Sie, dass 2025 eine degressive Abschreibung von bis zu 75 % für Elektrofahrzeuge gilt – auch für österreichische Firmen mit Geschäftsbezug zu Deutschland? Erfahren Sie, wie steuerliche Anreize und Förderungen Ihren Einstieg besonders lukrativ machen.
Steuerliche Begünstigungen durch das deutsche Wachstumschancengesetz – Bedeutung für österreichische Unternehmen im Jahr 2025
Das im Juni 2025 verabschiedete steuerliche Investitionssofortprogramm im Rahmen des Wachstumschancengesetzes richtet sich primär auf den Wirtschaftsstandort Deutschland. Es ist aber auch für österreichische Unternehmen relevant, die in Deutschland investieren oder grenzüberschreitend tätig sind. Dies betrifft insbesondere den Erwerb von E-Fahrzeugen, die betrieblich in Deutschland genutzt oder dort steuerlich berücksichtigt werden sollen.
Wesentliche Merkmale des Gesetzes zur Elektromobilität:
- Degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge:Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden, sind degressiv abschreibbar. Im Anschaffungsjahr gilt eine Abschreibung von bis zu 75 % der Anschaffungskosten. Für die Folgejahre verringern sich die Abschreibungssätze stufenweise über sechs Jahre.Diese Regelung betrifft ausschließlich rein elektrisch betriebene Fahrzeuge, einschließlich Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse.
- Erhöhung der Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagen:Ab Juli 2024 wird die Obergrenze des Bruttolistenpreises für die steuerliche Begünstigung der privaten Nutzung von Elektro-Dienstwagen von 70.000 Euro auf 95.000 Euro angehoben.Dadurch können auch Fahrzeuge mit einem höheren Listenpreis mit dem niedrigeren monatlichen Privatnutzungsanteil von 0,25 % statt der üblichen 1 % für Verbrenner versteuert werden.
- Ausweitung auf Nutzfahrzeuge:Die Abschreibungsregelungen gelten nicht nur für PKW, sondern auch für Nutzfahrzeuge und Busse mit rein elektrischem Antrieb, was nachhaltige Fuhrparkmodernisierungen unterstützt.
- Weitere begleitende Maßnahmen:Das Gesetz umfasst auch steuerliche Entlastungen wie die Körperschaftsteuersenkung ab 2028 sowie Förderungen für Forschung und Entwicklung, mit dem Ziel, die Innovationskraft im Bereich Elektromobilität zu stärken.
Hinweise für österreichische Unternehmen
- Österreichische Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen oder Investitionen in Deutschland können von diesen Regelungen profitieren.
- Steuerliche Anreize können Investitionen im Bereich Elektromobilität in Deutschland attraktiver machen und indirekt positive Impulse für den österreichischen Markt setzen.
- Auch wenn keine spezifisch österreichischen Förderprogramme in direktem Bezug zum Wachstumschancengesetz veröffentlicht wurden, sollten Unternehmen bei grenzüberschreitenden Investitionen die deutschen Rahmenbedingungen berücksichtigen.
Überblick über Fördermöglichkeiten für Elektromobilität in Österreich 2025
Konkrete Details zu österreichischen Förderprogrammen im Jahr 2025 liegen nicht umfassend vor, grundsätzlich gibt es jedoch verschiedene Ansätze, die ergänzend beachtet werden können:
- klimaaktiv mobil Förderprogramm:Die Initiative des Klima- und Energiefonds klimaaktiv bietet Förderungen für Elektrofahrzeuge, Ladeinfrastruktur und Mobilitätskonzepte an. Diese Programme richten sich an Privatpersonen sowie Unternehmen und werden regelmäßig an aktuelle Rahmenbedingungen angepasst.
- E-Mobilitätsbonus:Bund und einzelne Bundesländer vergeben Förderungen in Form von Bonuszahlungen für den Erwerb oder das Leasing von E-Autos und Elektro-Nutzfahrzeugen. Die Förderhöhen variieren je nach Fahrzeugtyp und Preis.
- Förderung der Ladeinfrastruktur:Neben der Fahrzeugförderung bestehen auch Unterstützungsmaßnahmen für den Aufbau von Ladepunkten im privaten und gewerblichen Bereich. Zielgruppen sind Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen.
- Steuerliche Erleichterungen:Österreich bietet verschiedene steuerliche Vorteile für E-Fahrzeuge, wie etwa den Vorsteuerabzug, reduzierte Versicherungssteuern und Steuerbefreiungen für Dienstfahrzeuge. Die genaue Anwendung hängt vom Fahrzeugtyp und der Nutzung ab.
Für aktuelle und detaillierte Informationen empfiehlt es sich, die jeweiligen Förderstellen sowie Steuerberater in Österreich zu konsultieren, da sich Programme und Rahmenbedingungen laufend ändern können.
Praktische Hinweise für das Jahr 2025
- Zeitliche Rahmenbedingungen beachten:Die degressive Abschreibung in Deutschland gilt nur für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafft werden. Die erhöhte Bruttolistenpreisgrenze für Dienstwagen gilt seit Juli 2024.
- Fahrzeugart berücksichtigen:Förderungen und Abschreibungen beziehen sich auf rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Hybride sind in der Regel nicht Teil des steuerlichen Investitionsförderprogramms.
- Fachliche Beratung in Anspruch nehmen:Aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in Deutschland und Österreich sowie der Komplexität grenzüberschreitender Investitionen ist es empfehlenswert, individuelle steuerliche Beratung mit Fokus auf grenzüberschreitende Sachverhalte in Anspruch zu nehmen.
- Weiterführende Informationen einholen:Förderprogramme und steuerliche Regelungen können sich ändern; daher ist es sinnvoll, aktuelle Informationen von Förderstellen und auf EU-Ebene regelmäßig zu verfolgen.
Das deutsche Wachstumschancengesetz bietet für das Jahr 2025 mit seinem Investitionssofortprogramm steuerliche Vorteile zur Förderung der Elektromobilität, insbesondere durch eine befristete degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge und die Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze bei Dienstwagen. Für österreichische Unternehmen mit Geschäftsbezug zu Deutschland können diese Regelungen steuerlich von Bedeutung sein und Investitionen im Bereich Elektromobilität attraktiver machen.
Obwohl keine spezifischen österreichischen Förderprogramme im Rahmen des Wachstumschancengesetzes vorliegen, bestehen in Österreich eigene Förderungen, steuerliche Vorteile und Unterstützung für Ladeinfrastruktur. Unternehmen, die 2025 in Elektromobilität investieren möchten, sollten die geltenden Bedingungen genau prüfen und fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, um Fördermöglichkeiten bestmöglich zu nutzen.
Quellen
- PKF Blog - Förderungen Elektromobilität und Wachstumschancengesetz 2025
- Banert Steuerberatung - Neue Steuervorteile für E-Autos 2024/2025
- IHK München - Steuerliches Investitionsprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts 2025
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